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Milieuschutzgebiete in Spandau

Milieuschutzgebiete in Spandau
Was bedeutet Milieuschutz?
In Berlin existieren bereits 68 Milieuschutzgebiete. In Fachkreisen auch als Erhaltungsgebiete bekannt. Das Ziel der Erhaltungsverordnung ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken.
Was Bedeutet das für die Eigentümer oder Eigentümerinnen und welche Auflagen können folgen?
  • Begrenzung des Modernisierungsumfangs
  • Untersagung von Grundrissänderungen
  • Untersagung von Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe- oder Ferienwohnungen
  • Untersagung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Umwandlungsverordnung)
  • Vorkaufsrecht vom Bezirk- der mittlerweile oft in Anspruch genommen wird
Die Spandauer Neustadt und Wilhelmstadt im Bezirk Spandau sind bereits Erhaltungsgebiete und weitere Gebiete könnten folgen. In der Politik wird derzeit schon über ein Flächendeckendes Berliner Milieuschutz diskutiert aber ob dies überhaupt möglich ist oder sinnvoll, liegt allerdings noch in den Sternen.
Das Milieuschutzgebiet Wilhelmstadt in Spandau umfasst konkret das Wohngebiet zwischen Ruhlebener Straße, Havel, Götelstraße, Tharsanderweg, Plathweg, Südpark, Am Südpark, Weverstraße, Seeburger Straße, Krumme Gärten, Seeckstraße, Seeburger Straße, Johannastraße, Lazarusstraße, Päwesiner Weg, Bullengraben, Kleingartenanlage Am Grünhofer Weg, Grünhofer Weg, Altonaer Straße, Elsflether Weg und Brunsbütteler Damm. In der Altstadt/Neustadt in Spandau ist es das Gebiet zwischen Neue Bergstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Havel, Obermeierweg, Schürstraße, Freiheit, Stresowstraße, Grenadierstraße, Grunewaldstraße, Ruhlebener Straße, Havel, S-Bahntrasse, Nauener Straße, Zeppelinstraße, Spekteweg, Hohenzollernring, Borchertweg, Askanierring und Schönwalder Straße.
Kann man das Vorkaufsrecht der Gemeinde irgendwie abwenden?
Es besteht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht der Gemeinde für Grundstücke, auf denen es Wohnungen gibt. Käufer von Mehrfamilienhäusern können allerdings die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden. Sie müssen sich im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung dazu verpflichten, die Ziele des sozialen Erhaltungsrechts (Milieuschutz) zu sichern. Wird keine Vereinbarung geschlossen, kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen und das Haus in eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft integrieren.
Umwandlungsverordnung
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll in absehbarer Zeit in ganz Berlin strenger reglementiert werden. Der Senat hat sich darauf geeinigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der die vollständige Stadtfläche zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt wird. Dementsprechend sollen die Behörden in den Bezirken Umwandlungsanträgen von Investoren lediglich danach zustimmen, wenn der Wohnraum zu 2/3 an die bisherigen Mieterinnen und Mieter verkauft wird.
Es gibt aber auch Stimmen die folgende These aufstellen:
,,Das Umwandlungsverbot auf ganz Berlin auszudehnen, ist ein fatales Zeichen, so brechen düstere Zeiten an, gerade für Familien und junge Menschen mit eher kleinerem Geldbeutel, die gerne in Berlin Eigentum erwerben würden. Die Preise für Eigentumswohnungen würden nun massiv ansteigen, vorbei sei die Chance, fürs Alter vorzusorgen und Immer mehr Menschen würden nach Brandenburg ziehen´´.
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Quellenangaben:
- Spandauer Volksblatt
- Berliner Morgenpost
- www.berlin.de