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Eine fehlende Energieeinsparverordnung in der Werbung kann schnell zu einer Abmahnung führen

Eine fehlende Energieeinsparverordnung in der Werbung kann schnell zu einer Abmahnung führen
In sehr vielen Inseraten heutzutage fehlen leider häufig ein oder zwei Pflichtangaben, bzw. wichtige Kennzeichnungen über die angebotenen Immobilien. Wichtige und vor allem Dingen wertende Details über eine Immobilie können somit unter den Teppich gekehrt werden, um ein Anzeige einfach und attraktiv erscheinen zu lassen. Das verschafft einem Maklern eventuell einen strategischen, aber auch unfairen, Vorteil gegenüber der Konkurrenz, die ihre Verkaufsobjekte nämlich deutlich kennzeichnet. Die novellierte Energieverordnung gilt seit dem 1.Mai 2014 und schreibt als Pflichtangabe in Inseraten die deutliche Aufführung von Energiemerkmalen vor. Damit soll sichergestellt werden, dass bestimmte Energiemerkmale in Immobilienanzeigen nach einem gleichbleibenden, oder zumindest nach einem kontinuierlichen Schema, aufgeführt werden. Damit werden offensichtliche Wettbewerbsverzerrungen vermieden, indem interessierte Käufer schneller und vor allem objektiver, schon in Vorfeld bei der Recherche, differenzieren können, bevor sie sich auf ein Gespräch mit einem Makler oder Verkäufer einlassen. In einem Gespräch mit einem Verkäufer ist in vielen Fällen keine objektive und damit realistische und brauchbare Einschätzung mehr möglich. Der Makler will nämlich in erster Linie eins: Verkaufen. Vor allem Makler können wegen den fehlenden Angaben über die Energiesparverordnung, in einem Inserat, schnell kostenpflichtig abgemahnt werden, ganz im Gegensatz zu den Eigentümern. Sollte aber dennoch zum Beispiel kein Energieausweis vorliegen, oder aber die Immobilie fällt unter die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen, dann reicht es hingegen darauf deutlich hinzuweisen, zum Beispiel Denkmalschutz, dass noch kein Ausweis vorliegt oder sich in der Beschaffung befindet und bald auf Nachfrage nachreichbar ist. Aber dennoch ist auch Vorsicht geboten im Falle einer Abmahnung. Eine geforderte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall einfach unterschrieben werden. Nicht jede Abmahnung ist rechtskräftig in Ordnung oder gar richtig formuliert. Sie könnte leicht zu weit gefasst sein und so dem Makler noch erheblich mehr Probleme bringen. Informieren sie sich daher bei ihrem Rechtsberater, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine individuelle Prüfung kann hier schnell weiterhelfen und Aufklärung bringen. Vielleicht ist ja sogar die gesamte Abmahnung nicht rechtskräftig. Ein Beratungsgespräch lohnt sich in jedem Fall.