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2020: Bundesweite Neuregelung der Maklerprovision

2020: Bundesweite Neuregelung der Maklerprovision
Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Notarkosten und Co. Die Kaufnebenkosten stellen einen erheblichen Faktor beim Kauf einer Immobilie dar. Ein weiterer Punkt, der je nach Region sowohl Verkäufer als auch Käufer betreffen kann, ist die Maklercourtage. Letztes Jahr hat die Regierung beschlossen, die Aufteilung der Maklerkosten beim Erwerb von Einfamilienhäusern und Wohnungen bundesweit zu vereinheitlichen. Auf diesem Wege soll künftig der Kauf von Wohneigentum durch niedrigere Kaufnebenkosten erleichtert werden.

Bisherige Regelung der Maklerprovision

Beim Immobilienkauf und -verkauf ergibt sich in der Regel eine klassische Konstellation, die sich in drei Parteien aufteilt. Auf der einen Seite steht der Käufer, der am Kauf einer Immobilie interessiert ist. Auf der anderen Seite steht der Verkäufer, der seine Immobilie verkaufen möchte. Der Makler kommt als Vermittler ins Spiel, indem er entweder vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt wird. Für seinen Service erhält er beim erfolgreichen Nachweis eines Kauf- oder Mietvertrags eine Maklerprovision. Für Mieter darf sich die Maklerprovision höchstens auf zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt. belaufen. Während im Mietmarkt seit 2015 das Bestellerprinzip gilt, wonach derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat, waren die Bedingungen beim Immobilienkauf und -verkauf bislang nicht eindeutig geregelt.
Beim Kauf so wie der Verkauf ist die Courtage frei verhandelbar, wobei die regionalen Verhältnisse bei der Preisfindung herangezogen werden. Damit sind sowohl die Teilung als auch die Höhe der Courtage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So ist es für Immobilienmakler in Berlin ortsüblich, Käufern eine Provision von 7,14 % des beurkundeten Preises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Beauftragt ein Eigentümer beispielsweise einen Immobilienmakler in Berlin-Spandau, um sein hiesiges Objekt zu veräußern, wird die Provision an den Abnehmer weitergegeben. In anderen Bundesländern wie Sachsen oder Thüringen ist es wiederum gängig, die Provision zwischen dem Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Eine ähnliche Regelung soll nun einheitlich im ganzen Bundesgebiet umgesetzt werden.